ÄNDERUNG PER 1. JANUAR 2024
Seit dem 1. Januar 2024 wird die Kostenbeteiligung (Selbstbehalt) der Patienten für Originalmedikamente weiter angehoben. Normalerweise beträgt der Selbstbehalt für bezogene Medikamente 10 Prozent der Kosten, die über die jährliche Franchise hinausgehen.
Für Medikamente, die im Vergleich zu gleichwertigen Generika zu teuer sind, beträgt dieser Anteil aktuell bis 20 Prozent. Mit der bevorstehenden Überarbeitung der Arzneimittelverordnung (VAM) wird dieser „erhöhte“ Selbstbehalt auf 40 Prozent angehoben.
MEDIKAMENTE RETOURNIEREN
Wenn Sie abgelaufene Medikamente zum Entsorgen in unsere Praxis bringen, bitten wir Sie, diese aus den Schachteln zu nehmen und nur die Blister oder die Gläsli abzugeben.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe – Ihr Hausärztezentrum Neunkirch